Als Öl-Gaspreiskoppelung wird in Deutschland das Koppeln der Preise für Erdgas an den Ölpreis bezeichnet. Diese Koppelung wurde in den 60er Jahren eingeführt. Sie bewirkte, dass die Preise für Erdgas mit einiger Verzögerung den Ölpreisen folgten. Grund für die Preiskoppelung war ursprünglich die Abdeckung notwendiger Investitionen für den Ausbau und die Förderung von Erdgas. Im Laufe der Jahre war diese Argumentation allerdings nicht mehr zutreffend. Eine besondere Förderung der Ergasgewinnung war nicht mehr nötig. Langfristige Verträge unter den Energieversorgern und Staaten sicherten Transport und Förderung des Rohstoffs. Dennoch blieb die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis weiterhin bestehen.
Am 24.3.2010 schließlich führte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Deutschland zu einer Änderung. Die Gasversorger mussten sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie viele Faktoren zur Preisgestaltung, auch zur günstigeren Abgabe von Erdgas, bei ihren Preiskalkulationen außer Acht gelassen haben. Die Entwicklung des Ölpreises, als entscheidendes Kriterium zur Gaspreisbildung, ist seitdem nicht mehr gültig. Verbraucher können schon, wenn sie den Preisvergleichen für die Gastarife im Internet folgen, feststellen, wie groß die Preisunterschiede sind. Durchaus nicht alle Gasversorger haben ein gleich hohes Preisniveau. Wie auch beim Strompreis sollten die Verbraucher durch den Gasanbieterwechsel zu günstigen Versorgern auf Markt und Preisbindung mit Einfluss nehmen.
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